BRILLE Hören und Sehen
Kompetenz in Augenoptik und Hörakustik aus einer Hand!
Ihr Partner in Bückeburg wenn es um vertrauensvolle, freundliche und kompetente Zusammenarbeit im Bereich Hören und Sehen geht! Ob es um
modische Kompetenz oder eine medizinische Notwendigkeit bei Sehhilfen geht, bei DIE BRILLE Hören und Sehen sind Sie in den besten Händen! Das moderne Geschäft bietet barrierefrei alle Möglichkeiten! Über die aktuelle Brillenmode, Sonnenschutzbrillen
(auch über die eigene Brille zu tragen), Computerbrillen, Lesebrillen, Spezialsehhilfen bei Augenkrankheiten wie z.B. altersbedingte Macula Degeneration, bis hin zur vergrößernden Sehhilfe sind wir der perfekte Ansprechpartner. DIE BRILLE Bückeburg
ist Premium Gold Partner bei der Firma Schweizer Optik und bestens ausgebildet dort weiter zu helfen, wo eine normale Brille nicht mehr ausreicht!
Aber auch in Bereich Hörakustik bietet der Meisterbetrieb alle Möglichkeiten. Ob es darum geht
kostenlos festzustellen ob eine leichte Hörminderung vorliegt, oder das eigene Hörsystem gewartet werden soll, hier sind Sie richtig! Bei DiE BRiLLE Hören und Sehen werden Hörsysteme von leichter Hörminderung bis sehr starker Schwerhörigkeit
erfolgreich angepasst!
Die Betreuung der Kunden erfolgt in angenehmer Atmosphäre ohne lange Wartezeiten, dafür mit ausgezeichnetem Service.
DiE BRILLE Hören und Sehen in Bückeburg bietet meisterliche Kompetenz in Sachen Optik
und Akustik, alles aus einer Hand!
Sozialdienst katholischer Frauen e.V (SKF)
Rittergasse 4, 36037 Fulda
www.skf-fulda.de, E-Mail: info@skf-fulda.de
Sprechzeiten: Mo bis Fr 8.00-12.00 Uhr,
Mo-Do 13.00-16.00 Uhr sowie nach Vereinbarung
>> Notdienst: (0661) 839410 täglich von 9.00-10.00 Uhr
>> Psychosoziale Kontakt-und Beratungsstelle:
(0661) 8394-16
(Beratungs-und Gruppenangebote für Menschen
mit seelischen Problemen und psychischen
Erkrankungen.)
>> Beratungsstelle für Betreuungen und Versorgungs-
Angelegenheiten: (0661)8394-0
>> Betreutes Wohnen für psychisch Kranke:
(0661) 8394-0
>> Interventionsstelle zum Schutz vor Gewalt
gegen Frauen: (0661/8394-14
Sozialdienst katholischer Frauen e.V (SKF)
Rittergasse 4, 36037 Fulda
www.skf-fulda.de, E-Mail: info@skf-fulda.de
Sprechzeiten: Mo bis Fr 8.00-12.00 Uhr,
Mo-Do 13.00-16.00 Uhr sowie nach Vereinbarung
>> Notdienst: (0661) 839410 täglich von 9.00-10.00 Uhr
>> Psychosoziale Kontakt-und Beratungsstelle:
(0661) 8394-16
(Beratungs-und Gruppenangebote für Menschen
mit seelischen Problemen und psychischen
Erkrankungen.)
>> Beratungsstelle für Betreuungen und Versorgungs-
Angelegenheiten: (0661)8394-0
>> Betreutes Wohnen für psychisch Kranke:
(0661) 8394-0
>> Interventionsstelle zum Schutz vor Gewalt
gegen Frauen: (0661/8394-14
Für Volljährige eine Rechtliche Betreuung
Eine Vormundschaft über Volljährige, wie es sie früher im Fall einer Entmündigung gab, gibt es seit der Reform der Vormundschaftsrechtes 1992 in Deutschland nicht mehr. An ihre Stelle ist die Rechtliche Betreuung getreten.
In § 1896 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) heißt es: „Kann ein Volljähriger … seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer für ihn ... Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.“
Und er „darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten … oder durch andere Hilfen ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können.“
Parallel zu den Änderungen des Vormundschaftsrechts wurde auch das Betreuungsrecht für Erwachsene neu geregelt.
Auch bei der rechtlichen Betreuung von Erwachsenen, die ihre rechtlichen Belange nicht mehr selbst wahrnehmen können, ist der persönliche Kontakt zwischen Betreuer und dem Betreuten besonders wichtig. Deshalb soll künftig auch dieser persönliche Kontakt besser dokumentiert und von Gerichts wegen stärker beaufsichtigt werden.
Ouelle:BGB