Ein Umzug kann viele Gründe haben. Die Wohnung ist eventuell zu groß oder klein für den Senior, sie ist nicht barrierefrei eingerichtet und lässt keine adäquate Pflege zu, oder es wird die Nähe zur Verwandschaft gesucht. Egal wie, ein Umzug bei Senioren ist mit viel Aufwand verbunden.
Es ist natürlich vorteilhaft, wenn der Senior noch in der Lage ist Kartons zu packen und sogar Möbel zu veräumen oder eventuell zu verkaufen. Familienmitglieder und Freunde können eine immense Last von den Schultern nehmen, wenn sie bei diesem Prozess mithelfen können. Auch kerngesunde, junge Menschen sind vor einem Umzug gestresst. Ältere Personen stehen daher oft vor einer Mammutsaufgabe.
Allerdings sorgt der Zuschuss der Pflegekasse (vorrausgesetzt ist eine Pflegegrad) dafür, dass dieser neue Lebensabschnitt auch geschickter und angenehmer angetreten werden kann. Und zwar in Form einer Umzugsfirma, die sich um alles kümmert. Da es beim Umzug einiges zu beachten gibt, ist dieser Schritt keinesfalls zu unterschätzen.
Je nach Unterbringungsart ist die Kostenübernahme vorab mit der Krankenkasse zu klären. Aus diesem Grund empfiehlt es sich grundsätzlich, vor dem Bezug in ein Altenheim oder betreutes Wohnen mit der zuständigen Leitung in Kontakt zu treten. Sie wird helfend zur Seite stehen können.
Sollte die pflegebedürftige Person in ein Pflegeheim ziehen wollen, bietet sich auch die Möglichkeit an, in einem Seniorenheim einmal wochenweise zur Probe zu wohnen und sich so langsam an das Umfeld zu gewöhnen. Ist die Einrichtung die richtige, so kann sie dann bezogen werden. Schließlich gilt es auch hier, sich rundum wohl zu fühlen. Erst dann sollten alle weiteren Schritte in die Wege geleitet werden.
Im Rahmen der Pflegeleistungen bezuschussen Pflegekassen nach § 40 SGB XI eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige mit maximal 4.000 Euro einmalig. Dies gilt für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit pro Pflegebedürftigen. Ändert sich der Pflegebedarf und werden weitere Umbauten benötigt, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren.
Wer eine Wohnung nicht so umbauen kann, dass sie den Bedürfnissen und Anforderungen eines Pflegebedürftigen entspricht und deshalb umziehen muss, kann den Zuschuss für die wohnumfeldverbessernde Maßnahmen auch für den Zweck des Umzuges von der Pflegekasse bekommen. Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Es ist daher sinnvoll, sich vor dem Umzug bei der Pflegekasse zu informieren und sich bestätigen zu lassen, dass die Kosten für einen Umzug tatsächlich übernommen werden.