Pflegekurse für Angehörige
Wenn Sie einen Angehörigen pflegen oder sich ehrenamtlich um Pflegebedürftige
kümmern, können Sie kostenlos an einem Pflegekurs Ihrer
Pflegekasse teilnehmen. Diese Kurse werden zum Teil in Zusammenarbeit
mit Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, mit Volkshochschulen,
der Nachbarschaftshilfe oder Bildungsvereinen angeboten.

Diese Kurse bieten praktische Anleitung und Informationen, aber auch Beratung

und Unterstützung zu vielen verschiedenen Themen. Außerdem bieten
diese Kurse pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich mit anderen
auszutauschen und Kontakte zu knüpfen. In den Regionalbüros
der Krankenkassen erhalten pflegende Angehörige ein Verzeichnis mit
ambulanten Pflegediensten, die Pflegekurse anbieten. Die Schulungen
finden jeweils im Pflegedienst statt, und es wird dabei auch zu Hause
direkt am Patienten trainiert.
Versicherungsleistung bei ambulanter Pflege
Sachleistungen
Pflegebedürftige können Sachleistungen von ambulanten Pflegediensten
bis zu einem Betrag von monatlich 225,– EUR (ohne Einstufung/Pflegestufe
0), 665,– EUR (Stufe 1), 1.250,– EUR (Stufe 2) bzw. 1.550,– EUR
(Stufe 3), in Härtefällen 1.918,– EUR in Anspruch nehmen. Die Pflegedienste
rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Ein Härtefall liegt bei
einem außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand vor z. B. im Endstadium
einer Krebserkrankung.

Geldleistungen
Alternativ werden für die ambulante Pflege durch eigene Pflegepersonen
auch Geldleistungen gewährt. Das Pflegegeld beträgt in Pflegestufe
0: 120,– EUR, in Stufe 1: 305,– EUR, in Stufe 2: 525,– EUR und
in Stufe 3: 700,– EUR.

Eine Härtefallregelung gibt es bei Geldleistungen nicht.
Kombination aus Sach- und Geldleistung
Eine weitere Möglichkeit ist die Kombinationsleistung, die sowohl Sachals
auch Geldleistungen beinhaltet und die der individuellen Bedarfslage
des Pflegebedürftigen gerecht wird.
Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds
Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel werden zur Verfügung gestellt
oder sogar ganz übernommen. Für die Verbesserung des Wohnumfeldes
gibt es auch einen Zuschuss von der Pflegekasse (maximal 2.557,– EUR)
beispielsweise für den Einbau eines Treppenlifts.

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