1. Beratung und Information


1. Allgemeine Beratungsstellen:
Behindertenbeauftragter der Kreisstadt Heppenheim
Helmut Bechtel
Gräffstraße 7 — 9, Heppenheim
Tel.: 06252 13-1221
Sprechstunden: Fr 9.00 — 11.00 Uhr
Beratung und Hilfe, Koordinierung und Weiterleitung von
Anliegen behinderter Menschen
Seniorenbeirat der Kreisstadt Heppenheim
Vorsitzender: Anton Gölz
Tel.: 06252 2150
Interessenvertretung der Seniorinnen und Senioren
Caritasverband Darmstadt e. V., Seniorenberatung
Bensheimer Weg 16, Heppen heim
Tel.: 06252 990129
Sprechstunden: nach telefonischer Vereinbarung
Information und Beratung über Hilfsangebote für ältere
Menschen,
Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen durch Konflikt-
beratung
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Bergstraße
Boschstraße 1, Heppenheim
Tel.: 06252 700432
Vitos-Klinik
Viernheimer Straße 4, Heppenheim
Tel.: 06252 16-1 oder 16-305
Sprechstunden: Mo - Fr 8.00 — 16.30 Uhr u. nach Vereinbarung
Beratung psychisch erkrankter älterer Menschen und deren
Angehörigen

Integrationsbeauftragte des Kreises Bergstraße
Viktoriya Ordikhovska
Graben 15, Heppenheim
Tel:. 06252 15-5447
Förderung der Integration ausländischer Einwohnerlnnen
Gleichstellungsbeauftragte der Kreisstadt Heppenheim
Anja Ostrowski
Karlstraße 2, Heppenheim
Tel.: 06252 9594052
Sozialmedizinischer Dienst im Haus der Gesundheit
Kettelerstraße 29, Heppenheim
Tel:. 06252 15-5857
Pflege- und Seniorenberatung, Beratung von Behinderten und
deren Angehörigen, Vermittlung von Hilfen
Psychosozialer Hilfsverein e. V.
Darmstädter Straße 23 — 25, Heppenheim
Tel.: 06252 78421
Kreis Bergstraße, Fachstelle Leben im Alter
Graben 15, Heppenheim
Tel.: 06252 15-5198 oder 15-5721
Beratung in allen Lebenslagen, Aufzeigen von Hilfsangeboten
Pflegestützpunkt Kreis Bergstraße
Gräffstraße 11, Heppenheim
Tel.: 9598740 oder 9598741
Sprechstunden: Di 10.00 — 12.00 Uhr Do 15.00 — 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Information und Beratung pflegebedürftiger Menschen, pflegenden Angehörigen und Menschen mit Behinderung

4.1 Beratungsstellen:
• Rechtsanwälte und Notare
• Kreis Bergstraße, Fachdienst für Gesundheitswesen, Betreuungsstelle, Kettelerstraße 29, Heppenheim,
Tel.: 06252 15-5814, Fax: 15-5888
• Amtsgericht Bensheim Betreuungsgericht, Wilhelmstraße 26, Bensheim,
Tel.: 06251 1002-0, Fax: 06251 1002-33
• Caritasverband Darmstadt e. V. Betreuungsverein für den Kreis Bergstraße, Bensheimer Weg 16, Heppen heim, Tel.: 06252 990128, Fax: 9901-31
• Betreuungsverein Bergstraße e. V. im Diakonischen Werk Bergstraße, Riedstraße 1, 64625 Bensheim,
Tel.: 06251 1072-28, Fax: 06251 1072-52
4.2 Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungs verfügung, Patientenverfügung
Generalvollmacht
Mit einer Generalvollmacht wird eine Vertrauensperson zur Vertretung in allen rechtlichen Fragen bevollmächtigt. Es werden wichtige Inhalte wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung darin zusammengefasst. Die Generalvollmacht ist unabhängig vom jeweiligen Zustand des Vollmachtgebers wirksam.
Vorsorgevollmacht
Vorsorglich können Sie eine Person damit betrauen, alle oder nur bestimmte Entscheidungen für Sie zu treffen. Inhalt kann u. a. sein: Gesundheitsfürsorge, Vermögensverwaltung, Aufenthaltsbestimmung.
Vorteil: Sie können selbst regeln, wer Sie für den Fall vertritt, dass Sie bestimmte Dinge nicht mehr selbst regeln können. Ein gerichtliches Betreuungsverfahren ist damit nicht erforderlich.

Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie vorschlagen, wer durch das Vormundschaftsgericht zu Ihrem Betreuer bestellt werden soll, falls eine Betreuung erforderlich wird. Das Gericht ist grundsätzlich an diese Verfügung gebunden.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen, z.B. zur Lebenserhaltung, Schmerzlinderung und künstlichen Ernährung erfolgen sollen, falls Sie durch Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden können. Sie richtet sich in erster Linie an die Ärzte.
5. Finanzielle Hilfen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung, die aus Steuer- mitteln finanziert wird. Es besteht ein Anspruch darauf, wenn die Rente und evtl. weitere Einnahmen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht ausreichen. Anspruchsberechtigt sind Personen über 65 Jahre sowie erwerbsgeminderte Personen.
Angehörige werden evtl. zu Unterhaltsverpflichtungen herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000,00 Euro liegt.
Zuständige Behörde: Kreis Bergstraße, Graben 15, Heppen
heim, Tel.: 115.
www. kreis-berQstrasse.de
Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Bürger mit geringem
Einkommen. Es wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss)
oder zu den Kosten für selbst genutztes Wohneigentum
(Lastenzuschuss) gewährt.
Zuständige Behörde: Kreis Bergstraße, Tel.: 115

6.3 Karte ab 60
Die Karte ab 60 ist eine persönliche Jahreskarte und berechtigt ein Jahr lang zur Fahrt mit Bussen, Straßenbahnen, freigegebenen Zügen und Ruftaxilinien im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN).
Seit 01.01.2019 kostet sie monatlich 44,40 Euro bzw. 532,80 Euro bei Einmalzahlung im Voraus.
Nach Ablauf eines Jahres wird für weitere 12 Monate automatisch eine neue Karte zugeschickt. Diese kann dann zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden.
Weitere Informationen unter: www.vrn.de
6.4 Heppenheim-Karte
Die Heppenheim-Karte bietet Vergünstigungen für Bezieher von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen. Ermäßigungen gibt es u. a. für: Mitgliedsbeiträge in mehreren Sportvereinen, Eintrittspreise für das städt. Schwimmbad, Musikschule, Stadtbücherei, Touristische Angebote.
Die Karte ist erhältlich bei der Stadtverwaltung, Bereich Soziales, Karlstraße 2, Zimmer 016, Tel.: 06262 13-1201.
7. Seniorenfreundliche Betriebe
Der Kreisseniorenbeirat zeichnet seniorenfreundliche Betriebe, Gaststätten, Hotels und Cafs mit einem Zertifikat aus.
Die ausgezeichneten Betriebe dürfen am Ladeneingang folgende Plakette anbringen.

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