Kliniken im Rhein-Sieg Kreis

Bornheim

Hennef

Königswinter

Meckenheim


02225/92220

An der alten Eiche 1

St.Augustin

Siegburg



02241/180

Ringstraße 49


02241/17350

Theodor-Heuss-Str. 6

Troisdorf


02241/4880

Wilhelm-Busch-Straße 9


02241/8010

Hospitalstraße 45

Eitorf

Häusliche Krankenpflege

Was macht ein ambulanter Pflegedienst?
Der ambulante Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre
Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Er bietet Familien Unterstützung
und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum

Beispiel Beruf und Betreuung besser organisieren können.
Das Leistungsangebot der häuslichen Pflege erstreckt sich über
verschiedene Bereiche. Dies sind vor allem
• grundpflegerische Tätigkeiten wie etwa Körperpflege,
Ernährung, Mobilisation und Lagerung;
• häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V als Leistung der
gesetzlichen Krankenversicherung wie zum Beispiel Medikamentengabe,
Verbandswechsel, Injektionen;
• Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei
pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei der Vermittlung
von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation
von Fahrdiensten und Krankentransporten sowie
• hauswirtschaftliche Versorgung, zum Beispiel Einkaufen,
Kochen, Reinigen der Wohnung.
Seit dem 1. Januar 2013 bieten ambulante Pflegedienste neben
der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch
gezielt Betreuungsleistungen (Hilfen bei der Alltagsgestaltung wie
zum Beispiel Spazierengehen oder Vorlesen) an (siehe dazu auch
Kapitel 2.3 c). Die ambulante Pflege ermöglicht Betroffenen, in der
vertrauten Umgebung zu bleiben.
Seit dem 1. Januar 2013 haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
zudem Wahlmöglichkeiten bei der Gestaltung und Zusammenstellung
des von ihnen gewünschten Leistungsangebots.
Ihnen muss neben den bisherigen verrichtungsbezogenen
Leistungskomplexen auch angeboten werden, sich für ein bestimmtes
Zeitvolumen für die Pflege entscheiden zu können.
Zusammen mit den Pflegediensten kann frei bestimmt werden,
welche Leistungen in diesem Zeitkontingent erbracht werden

Einen Überblick über zugelassene Pflegedienste geben die Leistungs-
und Preisvergleichslisten, die die Pflegekassen kostenfrei
zur Verfügung stellen. Die ambulanten Sachleistungen der Pflegeversicherung
für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes
(Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung)
betragen monatlich in der Pflegestufe I bis zu 450 Euro, in der
Pflegestufe II bis zu 1.100 Euro und in der Pflegestufe III bis zu
1.550 Euro (in Härtefällen bis zu 1.918 Euro).
Seit dem 1. Januar 2013 werden diese Leistungen bei der Pflege von
Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf aufgestockt.
Auch Versicherte in der sogenannten Pflegestufe 0 können
ambulante Pflegesachleistungen erhalten.

 Die häusliche Krankenpflege ist im Sozialgesetzbuch V im § 37 geregelt.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

Seniorenheim Siegburg



02241/2504-0

Friedrich-Ebert-Str. 16

Seniorenheime Rhein/Sieg

Seniorenheime Bornheim

Seniorenheime Hennef

Seniorenheime Königswinter

Seniorenheime Lohmar

Seniorenheime Meckenheim


02225/99130

Kirchfeldstr. 4

Seniorenheime Niederkassel

Seniorenheime St. Augustin

Seniorenheime Siegburg

Seniorenheime Troisdorf

 Quelle: Kliniken.de

Diese Seite teilen